Vertragsrecht
umfasst insbesondere die Bereiche der allgemeinen Vertragsgestaltung und die Prüfung von Ansprüchen aus Kauf-, Werk- und Mietverträgen.
umfasst insbesondere die Bereiche der allgemeinen Vertragsgestaltung und die Prüfung von Ansprüchen aus Kauf-, Werk- und Mietverträgen.